Dieser antisemitische Vorwurf reicht bis ins Mittelalter zurück und zeigt eindrucksvoll, wie sich Antisemitismen über Jahrhunderte halten und verbreiten.
Mitte des 12. Jahrhunderts behauptete ein Benediktinermönch in England, dass Juden einen kleinen Jungen ermordet hätten. Dieser Vorwurf wurde anschließend aufgegriffen. Es entstand das Gerücht, dass Juden Kinder für jüdische Rituale ermorden würden – die sogenannte Ritualmordlegende. Seitdem werden Juden immer wieder mit dem antisemitischen Vorwurf des Kindermords konfrontiert. Auch auf Demonstrationen in Deutschland sind entsprechende Parolen und Plakate leider keine Seltenheit – trotz potenzieller Strafbarkeit nach § 130 StGB (Volksverhetzung).
Weiterführende Informationen:
- Butter, Michael: „Antisemitische Verschwörungstheorien in Geschichte und Gegenwart“, 26.11.2020, in Bundeszentrale für politische Bildung.
- Luba, Arkadiusz: „Die fürchterlichen Folgen der Ritualmordlegende“, 06.07.2018, in Deutschlandfunk Kultur.
- Verwaltungsgerichtshof Kassel: „Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main teilweise erfolgreich“, 02.12.2023.