Ja, im Judentum darf man sich scheiden lassen und danach wieder heiraten.
Auch wenn eine Scheidung im Judentum nicht erstrebenswert ist, ist sie erlaubt und darf sowohl vom Mann als auch von der Frau initiiert werden. Damit eine Scheidung nach jüdischem Recht gültig ist, muss der Mann einen Scheidebrief nach bestimmten Vorgaben verfassen (lassen) und der Frau diesen in Anwesenheit von zwei Zeugen vor einem rabbinischen Gericht übergeben. Beim Scheidungsprozess ist die Einwilligung beider Parteien von Bedeutung. Zwar ist es der Mann, der den Scheidebrief verfasst und übergibt, allerdings ist für ein rechtskräftiges Urteil vor einem rabbinischen Gericht auch das Einverständnis der Frau relevant. Diese hat ebenso die Möglichkeit, den Scheidebrief abzulehnen, was den Scheidungsprozess potenziell verlängern kann. Nachdem das Paar geschieden wurde, steht es sowohl dem Mann als auch der Frau zu, erneut zu heiraten.
Da es in Israel kein ziviles Familienrecht gibt, laufen Scheidungen zwischen zwei Juden nach jüdisch-religiösem Recht ab. Dies hat zur Folge, dass viele jüdische Frauen, die sich von ihrem Ehemann scheiden lassen wollen, aber von ihm keinen Scheidebrief („Get“) bekommen, wider Willen rechtlich an ihn gebunden bleiben. Diese Frauen werden als Angekettete („Agunot“) bezeichnet. Ihre schwierige Situation wurde prominent in der Fernsehserie „Matir Agunot“ aufgegriffen.
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