Schwangerschaftsabbrüche sind im Judentum erlaubt, sofern sie medizinisch erforderlich sind oder das Leben das Frau gefährden.
Nach der jüdischen Lehre hat der Schutz menschlichen Lebens oberste Priorität. Da der Talmud den Fötus bis zum 40. Tag schlicht als Wasser bezeichnet und der Embryo auch danach primär als Teil des Körpers der Frau gesehen wird, steht der Erhalt des Lebens der Mutter über dem des noch nicht geborenen Kindes. Ist das Leben der werdenden Mutter also durch die Schwangerschaft aufgrund einer physischen oder schweren psychischen Belastung gefährdet, ist die Abtreibung somit nicht nur zulässig, sondern wird etwa zur Pflicht. Grundlose Schwangerschaftsabbrüche sind nicht erlaubt, jeder Fall muss deshalb individuell betrachtet und erörtert werden.
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