Ja, nach dem jüdischen Religionsgesetz ist es erlaubt, Katzen zu Hause zu halten.
In der Halacha sind die jüdischen Rechtsvorschriften gesammelt, die über Jahrhunderte entstanden sind und in verschiedenen Büchern zusammengetragen wurden. Darin gibt es keine spezifischen Vorschriften zur Tierhaltung. Es existieren aber allgemeine Prinzipien, die darauf anwendbar sind. Die Tora lehrt, dass man Tiere respektvoll behandeln soll, und es gibt Verbote gegen Grausamkeit gegenüber Tieren. Die Bedürfnisse der Katze müssen erfüllt werden, zum Beispiel durch passendes Futter und ein Umfeld, in dem sich die Katze wohlfühlt.
Am Schabbat dürfen Juden nicht arbeiten. Je nach religiöser Auslegung verstehen manche darunter auch das Füttern von Haustieren. Es gibt aber Lösungen, mit denen die Haustiere trotzdem an ihr Futter kommen, zum Beispiel durch Futterautomaten.
Die Haltung von Haustieren war bei Juden lange unüblich. Dafür gab es einen einfachen Grund: Katzen und Hunde gelten nach religiösen Vorschriften als unrein. Sie sind keine Wiederkäuer und haben auch keine gespaltenen Hufe. Heute ist es aber auch unter Juden keine Ausnahme mehr, eine Katze oder einen Hund zu besitzen.
Weiterführende Informationen:
- Böhme, Christian, Andreas Dernbach und Claudia Keller: „Was sagen Bibel, Thora und Koran zu Hund und Katz‘?: Haustier in Gottes Namen“, 11.12.2013, in Tagesspiegel.
- My Jewish Learning: „Judaism and Pets: Questions and Answers: What Jewish tradition says about cats, dogs and other companion animals“, o.D.
- Posner, Menachem: „Judaism and Pet Ownership: 18 FAQs“, o.D., in Chabad.