Der sogenannte UN-Teilungsplan sah die Aufteilung des damaligen britischen Mandatsgebiets Palästina in einen jüdischen und einen arabischen Staat vor. Der arabischen Minderheit im jüdischen Staat wurden bei Staatsgründung Israels volle Bürgerrechte zugesprochen.
Am 29. November 1947 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen für Resolution 181, den UN-Teilungsplan. Der Beschluss besagte, dass das britische Völkerbundsmandat enden und zwei unabhängige Staaten entstehen sollten – ein jüdischer und ein arabischer. Arabern, die ihren Wohnsitz im neuen jüdischen Staat hatten, sollte dort die Staatsangehörigkeit mit allen damit einhergehenden Rechten gewährt werden. Die Unabhängigkeitserklärung Israels bestätigt diesen Willen des UN- Teilungsplans und wird bis heute so mit Leben gefüllt. Selbiger Anspruch des UN-Teilungsplans wurde auch für Juden definiert, die ihren Wohnsitz im künftigen arabischen Staat hatten.
Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Sprache verbot das Dokument ausdrücklich. Vor der offiziellen Staatsgründung war für beide Gruppen die Möglichkeit vorgesehen, durch eine Erklärung auszudrücken, dass sie Staatsbürger des jeweils anderen Staates werden wollten. Arabern, die bereits im künftigen arabischen Staat und Juden, die bereits im künftigen jüdischen Staat lebten, stand dieses Recht nicht zu. Die Transitfreiheit zwischen beiden Staaten sowie der Zugang zu heiligen Stätten sollte stets aufrechterhalten werden.
Weiterführende Informationen:
- Bertsch, Matthias: „Die Verabschiedung des UN-Teilungsplans für Palästina“, 29.11.2017, in Deutschlandfunk.
- Vereinte Nationen: „Resolution der Generalversammlung. 181 (II) Die künftige Regierung Palästinas“, 29.11.1947.
- Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: „Die Geschichte Israels“, 11/2023.