Im Judentum ist Suizid verboten, jedoch gibt es eine differenzierte Betrachtung von Suizid als Folge einer psychischen Krankheit.
Der Erhalt des Lebens gilt im Judentum als oberstes Gebot. Der Wert eines menschlichen Lebens ist somit unantastbar und unabhängig von Alter, Gebrechlichkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen. Selbst am Schabbat darf man Gebote überschreiten, um das Leben zu bewahren. Daraus folgt, dass man das eigene Leben nicht gefährden oder selbstständig beenden darf. Ferner ist es auch verboten, das Ableben eines im Sterben liegenden Menschen durch das eigene Handeln zu beschleunigen.
Allerdings gibt es eine differenzierte Betrachtung, wenn es um die geistige Gesundheit des Individuums geht. Der jüdische Rechtmaßstab für Suizid verlangt, dass eine Person bei klarem Verstand handelt. Viele zeitgenössische Rabbiner und jüdische Gelehrte glauben daher, dass Menschen, die aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen wie Depressionen oder bipolaren Störungen Suizid begehen, nicht als vollständig verantwortlich angesehen werden können. In solchen Fällen wird die psychische Erkrankung als ein wichtiger Faktor betrachtet, der die moralische und rechtliche Bewertung des Suizids beeinflusst. Der Tod wird dann nicht als klarer Fall von Suizid angesehen, sondern als Folge einer Krankheit. Moderne jüdische Ethik betont zunehmend die Notwendigkeit, psychische Erkrankungen ernst zu nehmen und Unterstützung sowie Mitgefühl für Betroffene bereitzustellen.
Weiterführende Informationen:
- My Jewish Learning: „Judaism and Suicide”, o.D.
- Rabbiner Soussan, Chaim-Julian: „Das Leben steht im Judentum über allem“, 13.07.2023, in Jüdische Allgemeine.
- Zentralrat der Juden in Deutschland: „Tod und Trauer im Judentum“, o.D.