Der israelische Staat definiert Jerusalem als seine Hauptstadt. Der Status der Stadt ist unter Rechtsexperten, internationalen Organisationen und Regierungen allerdings umstritten.
In Ausübung seiner Souveränität bestimmt jeder Staat grundsätzlich selbst, wo seine Hauptstadt liegen soll. Hierfür bedarf es keiner völkerrechtlichen Anerkennung durch die internationale Staatengemeinschaft. Im Falle Jerusalems geht es allerdings nicht nur um den Status als Hauptstadt Israels, sondern auch um die Festsetzung der Außengrenzen des jüdischen Staates zu den palästinensischen Gebieten.
Jerusalem wurde nach dem israelischen Unabhängigkeitskrieg 1948 geteilt: West-Jerusalem steht seit 1949 unter israelischer Kontrolle; Ost-Jerusalem wurde zunächst von Jordanien besetzt. Das israelische Parlament, die Knesset, zog 1949 von Tel Aviv nach Jerusalem um und erklärte die Stadt 1950 zur Hauptstadt. Während des „Sechs-Tage-Kriegs“ 1967 wurde auch Ostjerusalem von Israel erobert und ist seither de facto annektiert. 1980 erklärte die Knesset Jerusalem einschließlich der 1967 besetzten Gebiete Ost-Jerusalems zur „ewigen und unteilbaren Hauptstadt“ Israels. Die palästinensische Bewegung sieht in Ost-Jerusalem allerdings die Hauptstadt ihres zukünftigen Staates. Entsprechend umstritten ist der Status der Stadt international.
Die meisten Botschaften befinden sich in Israel in Tel Aviv. Die EU vertritt die Position, dass Botschaften erst nach Jerusalem verlegt werden sollten, wenn ein Friedensvertrag zwischen Israelis und Palästinensern den Status von Jerusalem geklärt hat. Die USA, Honduras, Guatemala und Nauru erkennen Jerusalem als israelische Hauptstadt an.
Weiterführende Informationen:
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Vor 70 Jahren: Knesset erklärt Jerusalem zur Hauptstadt Israels“, 30.01.2020.
- Stettner, Ilona-Margarita: „Rechtliche Positionen zum Status von Jerusalem“, o.D., in Konrad Adenauer Stiftung.
- Ulrich, Stefan: „Ist Jerusalem die Hauptstadt Israels?“, 02.06.2017, in Süddeutsche Zeitung.