Ein generelles Verbot für sogenannte Nakba-Demonstrationen gibt es nicht. Dies würde den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit widersprechen. Jedoch stehen Veranstaltungen mit pro-palästinensischem Bezug oftmals unter genauer Beobachtung.
Jedes Jahr am 15. Mai gedenken Palästinenser aus aller Welt der sogenannten Nakba (arabisch für Katastrophe). Dieser Tag markiert im kollektiven Gedächtnis der Palästinenser die Flucht- und Vertreibungsbewegungen, die im Zuge des israelischen Unabhängigkeitskrieges 1948 erfolgten und in deren Rahmen ca. 700.000 Palästinenser ihre Heimat verloren.
In der Vergangenheit kam es bei entsprechenden Kundgebungen insbesondere in Berlin zu antisemitischen Vorfällen, terrorverherrlichenden Parolen sowie körperlichen Übergriffen. So waren bei einer Demonstration im Jahr 2021 zum Beispiel Rufe wie „Bombardiert Tel Aviv“ zu hören. In einem Beschluss aus dem Jahr 2022 begründete die Polizei ihr Verbot damit, dass, basierend auf Vorfällen aus vergangenen Protesten, die erwarteten Demonstrationen zum Nakba-Tag durch volksverhetzende Ausrufe und Anstiftung zur Gewalt eine unmittelbare Gefahr darstellten. Zusätzlich dazu sollen einige Demonstranten und beteiligte Gruppen Verbindungen zu den in Deutschland verbotenen Organisationen „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) und zur Hamas haben.
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