Nach dem jüdischen Religionsgesetz ist nur das Erdbegräbnis gestattet. Dennoch gibt es auch Juden, die auf eigenen Wunsch hin anders begraben werden.
Nach dem Tod einer Person wird im Judentum traditionell eine Kerze angezündet und Totenwache gehalten. Zudem wird sich mit Ehrenamtlichen der jüdischen Gemeinde in Verbindung gesetzt (der „Chewra Kaddischa“), die den Verstorbenen waschen, ihm die Totenkleidung anlegen, und sich um die Beerdigung kümmern. Männliche Verstorbene werden dabei zusätzlich in den jüdischen Gebetsschal („Tallit“) mit gekappten Schaufäden („Zizit“) gehüllt und bekommen eine weiße Kippa. Idealerweise wird der Verstorbene innerhalb von 24 Stunden beerdigt – an Schabbat und Feiertagen finden allerdings keine Beerdigungen statt. Der Verstorbene wird gehüllt in das Leichentuch beigesetzt; bei Sargpflicht in einem möglichst einfachen Holzsarg. Vor der Beisetzung findet eine Trauerfeier statt.
Feuerbestattungen sind nach dem jüdischen Religionsgesetz verboten. Hinzu kommt das Trauma der Shoah. Aus diesen Gründen stehen die meisten Juden Feuerbestattungen reserviert gegenüber. Der individuelle Wunsch nach einer anderen Bestattung als dem Erdbegräbnis wird dennoch respektiert.
Weiterführende Informationen:
- Funus Online Service: „Jüdische Bestattung – Ablauf und Kosten im Überblick“, 2022.
- Liberale jüdische Gemeinde München Beth Shalom e.V.: „Information zum Friedhof und für Trauerfälle“, 20.08.2017.
- Martin, Katja: „C: Beerdigen oder Verbrennen? Zur Beteiligung von Jüdinnen und Juden am Reformprojekt Feuerbestattung im Deutschen Kaiserreich (Martin)“, o.D., in Selma Stern Zentrum für Jüdische Studien Berlin-Brandenburg.
- Zentralrat der Juden in Deutschland: „Tod und Trauer im Judentum“, o.D.