Laut dem jüdischen Religionsgesetz dürfen Juden nur innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft heiraten.
Das religiöse Verbot, Nichtjuden zu heiraten geht laut rabbinischer Interpretation auf folgende Toraverse zurück: „und [du] sollst dich mit ihnen nicht verschwägern; eure Töchter sollt ihr nicht geben ihren Söhnen und ihre Töchter sollt ihr nicht nehmen für eure Söhne“ (5. Buch Mose, 7:3).
Gerade in orthodoxen und konservativen Kreisen werden Ehen zwischen Juden und Nichtjuden deswegen tendenziell als problematisch bewertet. Dies gilt insbesondere für Konstellationen, in denen die Frau nichtjüdisch ist und somit etwaige Kinder ebenfalls nichtjüdisch wären. In liberaleren Gemeinden werden interreligiöse Ehen weniger streng beurteilt und gehören teilweise sogar schon zur Norm. Tatsächlich sind in den USA beispielsweise Juden die Bevölkerungsgruppe, die die meisten interkonfessionellen Ehen eingeht.
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