Koscheres Fleisch stammt in Deutschland meist aus dem Ausland, da das Schächten nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt ist und nur wenige Betriebe diese erhalten.
In Deutschland ist das Schächten, also das Schlachten ohne vorherige Betäubung, aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten. Religiöse Ausnahmen sind jedoch möglich: Jüdische Gemeinden können bei den zuständigen Landesbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn ihr Glaube das Schächten zwingend vorschreibt. Solche Genehmigungen werden nur selten erteilt und sind an strenge Auflagen gebunden. Eine Tierärztin oder ein Tierarzt muss beim Schlachtvorgang anwesend sein, um sicherzustellen, dass das Tier ohne vermeidbare Schmerzen geschlachtet wird.
Da es in Deutschland nur sehr wenige Betriebe mit entsprechender Genehmigung gibt, wird der Großteil des koscheren Fleisches importiert – etwa aus Frankreich, Polen oder Israel, wo das Schächten für religiöse Zwecke unter bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubt ist. In Berlin werden z.B. nur wenige Tiere pro Woche geschächtet. Koscheres Fleisch unterliegt zudem den Regeln der Kaschrut, was unter anderem das vollständige Ausbluten des Tieres erfordert.
Importiertes koscheres Fleisch ist in Deutschland legal, solange es den Import- und Hygienevorschriften entspricht. Es ist jedoch teuer, da die Herstellung aufwändig ist.
Weiterführende Informationen:
- Malburg, Mascha: „Rinderschulter und Pastrami“, 30.03.2025, in Jüdische Allgemeine.
- Willinger, Deborah: „Verbotener Standard“, 17.12.2021, in Aus Politik und Zeitgeschichte.
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: „Schächten: Das verfassungsrechtliche Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz“, 2007.