Als koscher werden tierische Speisen bezeichnet, die nach der jüdisch-religiösen Tradition gegessen werden dürfen.
Koscher bedeutet „rein“ oder „erlaubt“. In den „Kaschrut“, den jüdischen Speisevorschriften, ist genau erklärt, welche Tiere koscher sind und welche nicht gegessen werden sollen. Nur Säugetiere, die Wiederkäuer sind und gespaltene Hufen haben, gelten als koscher. Dies sind zum Beispiel Kühe, Ziegen und auch Schafe. Auch Geflügel wie Hühnerfleisch gilt als koscher. Da Schweine keine Wiederkäuer sind, gelten sie nicht als koscher und werden daher von religiösen Juden nicht verzehrt.
Da auch der Verzehr von Blut im Judentum verboten ist, müssen die Tiere auf eine besondere Art geschlachtet werden. Diese Art des Schlachtens wird Schächten genannt.
Auch bei Meerestieren gibt es bestimmte Vorschriften. Wenn Tiere aus dem Meer oder aus Seen gegessen werden, müssen sie Flossen und Schuppen haben. Meeresfrüchte gelten demzufolge nicht als koscher. Alles, was nicht koscher ist, wird „treif“ genannt.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz der jüdischen Speisevorschriften untersagt die gleichzeitige Zubereitung und den gleichzeitigen Verzehr von Milch- und Fleischprodukten. Daher gelten beispielsweise auch Cheeseburger nicht als koscher. Dieser Grundsatz geht auf einen Absatz der Thora zurück in dem es heißt, dass das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter gekocht werden soll.
Eier, Gemüse oder Obst werden als ,,parwe“, also neutral bezeichnet, da sie weder fleischig noch milchig sind.
Die Essensvorschriften werden von Juden sehr unterschiedlich eingehalten. Manche Juden warten nach dem Verzehr einer Fleischspeise einige Stunden bevor sie eine Milchspeise zu sich nehmen, andere ernähren sich ganz vegetarisch. Es gibt aber natürlich auch Juden, die sich gar nicht an die Speisevorschriften halten.
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