Weil Versammlungsfreiheit in der Demokratie ein Grundrecht ist.
Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, sich im Rahmen von Demonstrationen solidarisch mit Palästinensern zu zeigen. Wenn allerdings von pro-palästinensischen Demonstrationen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, da mit Straftaten zu rechnen ist (z. B. StGB § 104 Verbrennen von Fahnen, § 130 Volksverhetzung, § 140 Billigung von Straftaten), können sie vorab rechtssicher verboten werden. Dies ist in der Demokratie allerdings das letzte Mittel. Wahrscheinlicher sind Auflagen gegenüber dem Veranstalter.
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