In Israel gibt es keine standesamtliche Trauung, sondern nur die religiöse Eheschließung.
Seit der Gründung des Staates, obliegen Namensrecht und Personenstand den jeweiligen Religionsgemeinschaften. Darunter fallen auch Fragen zur Eheschließung. Demnach kann man in Israel nur nach den Vorschriften und Regeln der einzelnen Glaubensgemeinschaften heiraten. Da im Fall von jüdischen Hochzeiten in Israel das Oberrabinat zuständig ist, sorgt dies bei vielen Israelis für Unmut, zumal Juden nach religiösem Recht nur innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaft heiraten dürfen. Möchte das Paar dennoch in Israel heiraten, muss der nichtjüdische Partner erst zum Judentum konvertieren, um vom Oberrabinat getraut werden zu können.
Viele Israelis umgehen diesen Schritt entweder aus praktischen oder ideologischen Gründen, indem sie im Ausland heiraten, denn ausländische Heirats- oder Eheurkunden werden in den meisten Fällen problemlos in Israel anerkannt. So wurden ca. 20% der in Israel gemeldeten Ehen im Ausland geschlossen.
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