Nein. Denn Antisemitismus ist tief in unserer Gesellschaft verankert und die Bekämpfung wird uns gesamtgesellschaftlich weiterhin viel Zeit und Arbeit abverlangen.
Im Jahr 2018 wurde auf einen Beschluss des Bundestages erstmals das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus eingeführt. Zusätzliche dazu wurden auf Landesebene 15 Ämter für Antisemitismusbeauftragte eingeführt (jedes Bundesland außer Bremen). Nach und nach ziehen weitere staatlichen Strukturen, wie die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaften, nach.
Nichtsdestotrotz nimmt die Anzahl antisemitischer Straftaten kontinuierlich zu. Mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7.Oktober 2023 stieg die Anzahl antisemitischer Straftaten zuletzt rapide an. So verzeichnete das Bundeskriminalamt allein in den ersten 100 Tagen nach dem 7. Oktober 2.249 Übergriffe auf Juden sowie jüdische Einrichtungen in Deutschland.
Dies bedeutet nicht, dass die Beauftragten scheitern oder überflüssig sind. Der Anstieg antisemitischer Straftaten ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das sich über Jahrhunderte verfestigen konnte. Die Antisemitismusbeauftragten sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus entwickeln, die Öffentlichkeit sensibilisieren und Opfer unterstützen. Ihre Arbeit kann auch dazu beitragen, dass mehr Vorfälle gemeldet und strafrechtlich verfolgt werden.
Weiterführende Informationen:
- Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus: „Der Beauftragte“, o.D.
- Brandt, Mathias: „Antisemitismus wird gewalttätiger“, 06.10.2023, in Statista.
- Spiegel Politik: „So stark ist die Zahl antisemitischer Straftaten seit dem 7. Oktober gestiegen“, 25.01.2024.