Da das Judentum nicht nur eine Religion, sondern auch Ethnie ist, kann man zwar aus der Synagoge austreten, aber nicht aus der Volksgemeinschaft.
Der Austritt aus einer jüdischen Gemeinde oder die Zuwendung zu einer anderen Religion ist selbstverständlich möglich. Doch nach jüdischem Religionsgesetz (Halacha) gilt jeder Mensch mit jüdischer Mutter zeitlebens als Jude oder Jüdin. Diese Zugehörigkeit bleibt aus religiöser Sicht auch dann bestehen, wenn jemand den jüdischen Glauben nicht mehr praktiziert oder sich abwendet.
Die ethnische Identität im Judentum wird stark über Abstammung, kulturelle Riten und Gemeinschaft definiert – nicht allein über den Glauben. Diese ethnische Zugehörigkeit lässt sich nicht ablegen. Deshalb ist ein vollständiger „Austritt“ aus dem Judentum im klassischen Sinne nicht möglich.
Weiterführende Informationen:
Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.: „Glaubenspraxis: Eintritt und Austritt“, o.J.
Rabbi Folger, Arie: „Frag den Rabbi: Gibt es ehemalige Juden?“, 07.12.2015, in rabbifolger.net.
Rabbi Gottlieb, Emma: „Do You Think It’s Possible for Someone to Be Both Jewish and Christian in Some Real Sense?“, o.J., in JewishBoston.