Solange das Wohl und die Gesundheit der Mutter sowie des Babys nicht gefährdet werden, spricht im Judentum nichts gegen Sex in der Schwangerschaft.
Aus halachischer Sicht, also nach dem traditionellen jüdischen Religionsgesetz, ist Sex in der Schwangerschaft grundsätzlich erlaubt, sofern keine medizinischen Bedenken bestehen und das Wohl von Mutter und Kind nicht gefährdet wird. Die rabbinische Literatur behandelt Sexualität nicht als sündhaft oder schambesetzt, sondern als positiven, gottgewollten Aspekt der ehelichen Beziehung. Der Geschlechtsverkehr dient dabei nicht nur der Fortpflanzung, sondern auch dem emotionalen und körperlichen Wohl beider Partner, insbesondere der Frau. Allerdings gibt es in der Halacha auch Einschränkungen: Während der Menstruation und bis zum Abschluss der rituellen Reinheitsprozedur (traditionell durch ein Bad in einer Mikwe) ist Geschlechtsverkehr verboten. Diese Regel gilt auch in der Schwangerschaft, wenn es zu vaginalen Blutungen kommt, die als menstruationsähnlich eingeordnet werden können. In liberalen, reformjüdischen und progressiven Gemeinden werden viele dieser halachischen Regeln allerdings nicht mehr als verbindlich betrachtet. Hier liegt der Fokus stärker auf gegenseitigem Einverständnis, Gesundheit und emotionaler Verbindung, ohne rituelle Reinheitsvorgaben.
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