Nein, die Wahl des eigenen Berufs steht Juden frei, und ist nicht durch religiöse Vorschriften eingegrenzt. Hier irren bisweilen auch deutsche Podcast-Philosophen.
Grundsätzlich können sich Juden ihren Beruf selbst aussuchen. Religiöse Vorschriften mit Hinblick auf die Erwerbsarbeit beziehen sich nicht auf die Wahl der Tätigkeit als solche, sondern auf zeitliche Einschränkungen.
So ist es nach jüdisch-religiösen Vorschriften beispielsweise verboten, am Schabbat oder an anderen jüdischen Feiertagen zu arbeiten. Ausnahmen werden im Kontext des Armeedienstes oder in Notlagen gemacht. Grundsätzlich steht auch die Rettung des menschlichen Lebens an vorrangiger Stelle, für welche auch die Schabbatruhe gebrochen werden darf.
Weiterführende Informationen: