Koscher ist halal, halal ist aber nicht immer koscher. Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel in Bezug auf Alkoholkonsum.
Ganz grundsätzlich haben koscher und halal viele Gemeinsamkeiten. Beides sind religiöse Speisegesetze – im Judentum werden religiös konforme Speisen als „koscher“, im Islam als „halal“ bezeichnet.
In beiden Traditionen müssen Tiere auf rituell erlaubte Weise geschlachtet werden – im Judentum durch die rituelle Schlachtung “Schechita”, im Islam durch “Dhabīḥa”. Der Verzehr von Blut ist verboten, Fleisch von Schweinen oder Raubtieren gilt als unrein, und sowohl Hygiene als auch die spirituelle Absicht (im Judentum Kawwana, im Islam Niyya) spielen eine wichtige Rolle. Trotz dieser Überschneidungen gelten im Judentum häufig strengere Regeln: So sind nur Tiere zum Verzehr erlaubt, die sowohl Wiederkäuer sind als auch gespaltene Hufe haben – Kamele oder Pferde etwa sind daher nicht koscher, gelten im Islam aber unter bestimmten Bedingungen als halal. Eine weitere Besonderheit ist die Trennung von Milch- und Fleischprodukten, die im Judentum strikt eingehalten wird, im Islam jedoch keine Rolle spielt. Auch beim Thema Alkohol zeigen sich Unterschiede: Während Alkohol im Islam grundsätzlich verboten ist, kann er im Judentum, in Form von koscherem Wein oder in bestimmten Mengen in Speisen verzehrt werden.
Hinzu kommt die häufig sehr strenge Aufsicht. Koschere Speisen benötigen meist eine rabbinische Zertifizierung, insbesondere bei industriell verarbeiteten Lebensmitteln.
Weiterführende Informationen:
- Hochuli, Markus: „Halal und koscher – Ursprünge und Umsetzung heute“, 23.06.2020, in Lebensmittelindustrie.
- Jüdisches Museum Berlin: „Koscher und Halal – Schlachten im Judentum und Islam, 19.05.2021.
- Lau Meir, Israel: „Wie Juden leben. Glaube, Alltag, Feste“, 2001.
- Schimmel, Annemarie: Die Religion des Islam. Eine Einführung, 2023.