Prinzipiell ja. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Sonderstatus eines Juden gegenüber seinem Arbeitgeber.
Obwohl viele Berufstätige in Deutschland nicht dem Christentum angehören, gibt es keine konkreten Regelungen, wie mit Angehörigen anderer Religionen im Arbeitsalltag umgegangen werden soll. Entsprechend ist auch das Recht auf Arbeitsruhe an jüdischen Feiertagen noch nicht in den jeweiligen Gesetzgebungen der Bundesländer festgehalten. So kommt es im Berufsleben von Juden in Deutschland oft zu Herausforderungen. Da eine klare und einheitliche Regelung fehlt, müssen berufstätige Juden mit ihren Arbeitgebern persönlich ins Gespräch kommen, um an den eigenen religiösen Feiertagen freizubekommen. Einen Anspruch auf Freistellung haben sie dabei zwar, jedoch nicht auf eine Vergütung.
Somit sind Juden in Deutschland stets auf individuelle Kompromisse mit ihrem Arbeitgeber angewiesen, zum Beispiel auch freitags, um den Schabbat pünktlich beginnen zu können. Manchmal funktioniert das gut, manchmal aber auch gar nicht. Jüdische Organisationen fordern deswegen schon seit Langem eine Anpassung der entsprechenden Gesetze, bisher jedoch ohne nennenswerten Erfolg.
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