Die Kritik an politischen Akteuren in Israel ist selbstverständlich erlaubt und nicht antisemitisch – eine Infragestellung des Existenzrechtes des Staates Israel hingegen schon.
Kritik an politischen Ansichten, Handlungen oder Politikern in Israel, einschließlich solcher aus nationalistischen oder rechtsextremen Kreisen, ist ein legitimer Bestandteil demokratischer Diskurse. Itamar Ben-Gvir, Vorsitzender der rechtsextremen Partei Otzma Jehudit (deutsch: „Jüdische Stärke“), und Bezalel Smotrich, Vorsitzender der orthodoxen, ultranationalistische Partei Ha-Ichud HaLeumi (deutsch: „Nationale Union – Wiedererstehung“) sind auch in Israel sehr umstritten. Zehntausende Israelis protestieren regelmäßig gegen sie und das Kabinett Netanjahu VI.
Es ist jedoch wichtig, dass Kritik sachlich und auf die politischen Positionen und Handlungen der Politiker bezogen bleibt. Antisemitisch wird es, wenn die Kritik auf stereotypisierten oder verallgemeinerten Vorurteilen gegenüber Juden oder dem Judentum basiert. Auch gibt es einen großen Unterschied zwischen legitimer Kritik an politischen Akteuren wie Ben-Gvir oder Smotrich und dem antisemitischen Infragestellen des Existenzrechts des Staates Israel.
Zur Unterscheidung zwischen legitimer Kritik und (israelbezogenem) Antisemitismus hilft es, den 3D-Test zu machen: Wenn Israel delegitimiert wird, dämonisiert wird oder doppelte Standards am jüdischen Staat angelegt werden, handelt es sich um Antisemitismus. Die IHRA-Definition fungiert als international anerkannte Arbeitsdefinition von Antisemitismus, die ebenfalls der Orientierung dient.
Weiterführende Informationen:
- Amadeu Antonio Stiftung: „Leitfaden für Israelkritik“, 18.12.2023.
- Beauftragter der Bundesreigierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus: „3D-Regel”, o.D.
- Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus:„IHRA-Definition“, o.D.
- Probst, Lothar: „Sprachlose Weitergabe“, in: taz, 30.01.2024.