Zumindest am Schabbat, da fromme Juden dann nicht Auto fahren dürfen.
Der Schabbat ist im Judentum einer der höchsten Feiertage und der wöchentliche Ruhetag. Für den Schabbat gibt es viele religiöse Gebote. Insbesondere soll keine Arbeit verrichtet werden. Das Anzünden von Feuer und das Reisen ist in traditionellen Familien verboten. Da die Zündung des Motors als Anzünden von Feuer gilt und man mit dem Auto zudem reist, darf man, wenn man sich streng an die Gebote des Judentums hält, am Schabbat nicht Auto fahren. Auch auf die Nutzung elektronischer Geräte, wie dem Handy oder Fernseher, muss verzichtet werden.
Da im Judentum Tage mit dem Sonnenuntergang beginnen, startet die Schabbat-Feier schon während des Sonnenuntergangs am Freitagabend. Sie beginnt traditionell mit einem großen Festessen im Kreise von Familie und Freunden. Dabei wird ein Segen über das traditionelle Schabbat-Brot, die „Challah“, und den Schabbat-Wein gesprochen. Der Schabbatsegen wird auch Kiddusch genannt. Außerdem werden beim Eingang des Schabbats traditionell von der Frau Schabbat-Kerzen gezündet, um diesen symbolisch zu begrüßen und einzuleiten.
In Israel sind an Schabbat die meisten Geschäfte geschlossen und sogar der öffentliche Nahverkehr wird auf ein Minimum reduziert. Dafür öffnen alle Geschäfte bereits wieder am Sonntag, dem offiziellen Wochenstart im Judentum. Wie genau der Schabbat gefeiert wird und welche Gebote beachtet werden, hängt stark von individuellen und lokalen Traditionen ab. So gibt es auch Juden, die den Schabbat feiern und sich dennoch nicht an den Verzicht auf Arbeit am Samstag halten.
Und für alle Juden gilt: Wenn ein Menschenleben in Gefahr ist, darf alles getan werden, um es zu retten – auch die Schabbatgebote dürfen in einer solchen Notsituation missachtet werden.
Ausführlichere Informationen:
https://www.zentralratderjuden.de/judentum/feiertage/
https://www.philso.uni-augsburg.de/institute/philosophie/Personen/Lehrbeauftragte/neidhart/Downloads/SabbatSonntag.pdf
https://www.juedische-allgemeine.de/religion/das-vierte-gebot/